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Der gestutz­te Adler — Aar­au im gol­de­nen Käfig

In Aarau steigt gerade das Volksmusikfest unter dem Motto «Der Adler ist los«. Private Organisatoren besetzen die gesamte Innenstadt, welche wohlverstanden zum öffentlichen Raum gehört. Das Fest wird durch den Verkauf von Plaketten finanziert. Nun hat man versucht, diesen Verkauf halb-verbindlich zu gestalten. Der Eingang zur Stadt wird auf wenige Zugänge beschränkt. Dort stehen ein Zivilschützer und ein Securitas-Angestellter.

Auf die Frage, was genau ihre Aufgabe sei, haben sie geantwortet, dass sie die Besucher unverbindlich zum Kauf einer Plakette auffordern sollen. Ihre Anwesenheit und Erscheinung sprechen aber eine ziemlich verbindliche und unmissverständliche Sprache. Bewohner dieser Stadt werden wieder einmal düpiert. Das Volksmusikfest, welches zu Gast in Aarau ist, stellt das Wegrecht der Bürger - wenn auch "unverbindlich" in Frage. Es wird aber insofern eingeschränkt, dass die Einwohner nur noch durch bestimmte Zugänge in die Stadt gelangen können. Ferner müssen sie eine unverbindliche Aufforderung über sich ergehen lassen, auch wenn sie _nicht_ am Volksmusikfest teilnehmen wollen.

Wieder versäumen Organisatoren, sich mit den Einwohnern dieser Stadt zu verständigen. Erinnerungen werden wach. Vor Jahrzehnten fand in Aarau ein Fest der Superlative (auch in Sachen Verlusten) statt. Der Anlass hiess Aar-Grandissimo. Die Innenstadt wurde abgesperrt. Selbst Einwohner der Innenstadt wurden zum Kauf einer Plakette genötigt - von Kindern. Für Bewohner der Altstadt war das ein Affront sondergleichen. Natürlich war diese Abriegelung aus rechtlichen Gesichtspunkten überhaupt nicht haltbar und insofern perfid, als Kinder zu Vollstreckern gemacht wurden.

Die Verantwortlichen des Volksmusikfestes scheinen nun einen ebenso perfiden Mittelweg gefunden zu haben. Sie stellen einen Securitas-Mitarbeiter und einen Zivilschützer an die wenigen Zugänge zur Altstadt. Ihre Anwesenheit suggeriert die Pflicht, eine Plakette zu kaufen. Nur auf Nachfrage weisen sie auf die Unverbindlichkeit des Kaufes hin. Viele kaufen somit eine Plakette ohne über die Modalitäten aufgeklärt worden zu sein. Der Kauf ist nichtig, da er aufgrund eines Irrtums, bzw. einer Täuschung zustande gekommen ist. Die Plaketten können zurückgegeben werden, und der Kaufpreis muss zurückerstattet werden. Diese gilt für alle, welche unter Annahme einer Kaufpflicht eine Plakette gekauft haben.

Ferner sind sämtliche Abschrankungen zur Altstadt sofort zu entfernen. Sie beschränken das Wegrecht von Aaraus Einwohnern, die diese Altstadt mit ihren Steuern finanziert haben. Die Finanzierung dieses Festes gelingt auch ohne Täuschungen. Besucher des Volksmusikfestes kaufen ohne perfide Tricks eine Plakette. Schade, dass den Veranstaltern das Vertrauen in ihre Klientel fehlt, und dass sie die Einwohner dieser Stadt vor den Kopf stossen müssen.

Weg mit den Abschrankungen! Weg mit den «unverbindlichen» Zugangskontrollen! Der Adler muss frei sein, der Adler muss fliegen!