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Ganz kurz: Whats­app an Schwei­zer Schu­len sicher nicht: nicht sicher.

Subsumiert: Staatliche Institutionen sind an Grundrechte gebunden. Datenschutz ist die gesetzliche Konkretisierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Schulen sind i.d.R staatlich. Whatsapp in der jetztigen Funktionsform verletzt den Datenschutz durch die Weitergabe aller Telefonkontakte, die in diese Datenverarbeitung NICHT eingewilligt haben. Schul-MitarbeiterInnen als RepräsentantInnen des Staates dürfen folglich kein Whatsapp verwenden, zumal es sich bei Personendaten von Minderjährigen darüber hinaus um besonders schützenwerte handelt!

SchülerInnen unter 16 Jahren, welche untereinander als Private mit Whatsapp kommunizieren, verstossen wiederum "nur" gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook/Whatsapp und begehen eine privatrechtliche Vertragsverletzung, mit oder ohne Folgen. Fast gewiss ist, die grosse Mehrheit der Whatsapp-NutzerInnen verstösst gegen irgendetwas. Warum also sollte man diese Software weiter einsetzen, wo es doch genügend datenschutz-konforme Alternativen gibt?