Ganz kurz: Whats­app an Schwei­zer Schu­len sicher nicht: nicht sicher.

Sub­su­miert: Staat­li­che Insti­tu­tio­nen sind an Grund­rech­te gebun­den. Daten­schutz ist die gesetz­li­che Kon­kre­ti­sie­rung des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. Schu­len sind i.d.R staat­lich. Whats­app in der jetz­ti­gen Funk­ti­ons­form ver­letzt den Daten­schutz durch die Wei­ter­ga­be aller Tele­fon­kon­tak­te, die in die­se Daten­ver­ar­bei­tung NICHT ein­ge­wil­ligt haben. Schul-Mit­ar­bei­te­rIn­nen als Reprä­sen­tan­tIn­nen des Staa­tes dür­fen folg­lich kein Whats­app verwenden.

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