Subsumiert: Staatliche Institutionen sind an Grundrechte gebunden. Datenschutz ist die gesetzliche Konkretisierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Schulen sind i.d.R staatlich. Whatsapp in der jetztigen Funktionsform verletzt den Datenschutz durch die Weitergabe aller Telefonkontakte, die in diese Datenverarbeitung NICHT eingewilligt haben. Schul-MitarbeiterInnen als RepräsentantInnen des Staates dürfen folglich kein Whatsapp verwenden.
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