Ganz kurz: Whats­app an Schwei­zer Schu­len sicher nicht: nicht sicher.

Sub­su­miert: Staat­li­che Insti­tu­tio­nen sind an Grund­rech­te gebun­den. Daten­schutz ist die gesetz­li­che Kon­kre­ti­sie­rung des Rechts auf infor­ma­tio­nel­le Selbst­be­stim­mung. Schu­len sind i.d.R staat­lich. Whats­app in der jetz­ti­gen Funk­ti­ons­form ver­letzt den Daten­schutz durch die Wei­ter­ga­be aller Tele­fon­kon­tak­te, die in die­se Daten­ver­ar­bei­tung NICHT ein­ge­wil­ligt haben. Schul-Mit­ar­bei­te­rIn­nen als Reprä­sen­tan­tIn­nen des Staa­tes dür­fen folg­lich kein Whats­app ver­wen­den, zumal es sich bei Per­so­nen­da­ten von Min­der­jäh­ri­gen dar­über hin­aus um beson­ders schüt­zen­wer­te handelt!

Schü­le­rIn­nen unter 16 Jah­ren, wel­che unter­ein­an­der als Pri­va­te mit Whats­app kom­mu­ni­zie­ren, ver­stos­sen wie­der­um “nur” gegen die Nut­zungs­be­din­gun­gen von Facebook/Whatsapp und bege­hen eine pri­vat­recht­li­che Ver­trags­ver­let­zung, mit oder ohne Fol­gen. Fast gewiss ist, die gros­se Mehr­heit der Whats­app-Nut­ze­rIn­nen ver­stösst gegen irgend­et­was. War­um also soll­te man die­se Soft­ware wei­ter ein­set­zen, wo es doch genü­gend daten­schutz-kon­for­me Alter­na­ti­ven gibt?

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CC BY-NC 4.0 Ganz kurz: Whats­app an Schwei­zer Schu­len sicher nicht: nicht sicher. von Domi­nic Zschok­ke ist lizen­ziert unter Crea­ti­ve Com­mons Namens­nen­nung-Nicht­Kom­mer­zi­ell 4.0 inter­na­tio­nal.

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